Mit der Steuervorlage, die am 10.Huni 2018 im Kanton Zürich zur Abstimmung kommt, soll den (Gross-)Unternehmen ermöglicht werden, mit buchhalterischer Geschicklichkeit sich der Grundstückgewinnsteuerpflicht zu entziehen. Neu sollen Grundstückgewinne mit Geschäftsverlusten verrechnet werden dürfen. Es ist absehbar, dass Banken und grosse Immobilienfirmen in Jahren, in denen sie Grundstücke mit Gewinn verkaufen, keine Gewinne machen werden, diese dann in den Jahren ohne Verkäufe aber umso grösser sein werden. Was Private und kleine Firmen nicht können, soll den grossen erlaubt werden. Da die Grundsteuern alleine den Gemeinden zu Gute kommen, werden die Einnahmenausfälle in den Gemeinkassen deutlich spürbar sein. Darum Nein! zu Steuerschlupflöchern für Banken und Immobilienfirmen zu Lasten der anderen Steuerzahlenden.