Votum im Nationalrat vom 16.6.16 zur Erhöhung der Grenzwerte bei Mobilfunkantennen

Ich möchte gleich klarstellen, dass sich der Antrag der Minderheit nicht gegen technologische Innovationen wendet. Er wendet sich auch nicht gegen eine verbesserte Datenübertragung und damit eine gute Versorgung. Er wendet sich auch nicht gegen neue, zusätzliche Nutzungen, die uns das Leben erleichtern können. Aber die Motion verlangt die Erhöhung der Grenzwerte und die gleichzeitige Nutzung der gleichen Antenne durch mehrere Anbieter. Die Motion ist deshalb unnötig, sie ist kontraproduktiv, sie sendet ein falsches Signal an die Branche aus, nämlich, dass man die Abstrahlung erhöhen kann und darum nicht mehr in andere Systeme investieren muss.


Es gibt andere Versorgungskonzepte, durch welche die geltenden Grenzwerte eingehalten werden, z. B. die Versorgung in der Stadt St. Gallen. Diese hat ein dichteres Netz, ist strahlungsarm und trotzdem leistungsfähig - und das schon seit 2013. Die Branche sollte viel mehr auf die Versorgung durch Glasfasertechnik setzen. Das ist energieffizienter, eine höhere Datensicherheit ist gewährleistet, und es hat eine tiefere Gesundheitsbelastung. Die Motion konkurrenziert unnötig den Ausbau der Glasfaserversorgung. Mit der Mobilfunkstrahlung will man heute vermehrt direkt in die Gebäude hinein versorgen können, statt dass man mit Glasfaser in die Gebäude hineingeht und dann mittels WLAN die Datenübertragung sicherstellt. Auch die Gesundheitsrisiken sind nicht unbedenklich. Es ist unbestritten, dass die Organismen bereits auf Strahlung weit, weit unter dem heutigen Grenzwert reagieren. Wir haben in der Schweiz Zehntausende strahlungssensitiver Menschen, die leiden; sie sind zum Teil arbeitsunfähig. Auch schädliche Wirkungen auf die Tiere in der Landwirtschaft sind unbestritten.
Die Erhöhung dieser Abstrahlung erhöht die Belastung für die einzelnen Menschen und auch die Anzahl der betroffenen Menschen. Für die Schädlichkeit der Langzeitwirkung gibt es viele Indizien aus Dutzenden von Studien, und auch die krebserregende Wirkung der Strahlung ist erwiesen.
Durch das Umweltschutzgesetz sind der Bundesrat und wir als Gesetzgeber dem Vorsorgeprinzip verpflichtet, und in der vielleicht angepassten Verordnung sind die Grenzwerte so festzusetzen, dass die Wirkungen der Immissionen auf die Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit berücksichtigt werden. Das ist in Artikel 13 des Umweltschutzgesetzes so festgeschrieben. Es gibt nicht nur den Artikel 11 USG, wie ihn der Bundesrat in seiner Stellungnahme erwähnt, und in welchem es heisst, dass die Emissionen so weit zu begrenzen seien, als dies wirtschaftlich tragbar sei. Auch wenn der Schädlichkeitsbeweis nicht hundertprozentig erbracht wäre, wäre es fatal, wenn wir die Verdachtsmomente einfach ausser Acht liessen. Die Asbestopfer zeigen uns eindrücklich, was es bedeuten kann, wenn man die Risiken ausblendet.
Mit der Forderung der Motion, eine Erhöhung der Strahlungsgrenzwerte zuzulassen und den höheren Wert gleich mehreren Anbietern pro Antenne zu erlauben, wird die Belastung nicht einfach etwas erhöht, sondern es wird möglich, sie zu vervielfachen. Auch die Einführung des Monitorings ist natürlich ein Feigenblatt. Zuerst werden die Grenzwerte erhöht, und erst dann wird das Monitoring erstellt. Das ist die falsche Reihenfolge.
Das Postulat dazu ist ebenfalls abzulehnen. Die Aufweichung, dass man nämlich Bau- und Nichtbaugebiet trennt, ist nicht nötig.
Im Interesse der Innovation und der Gesundheit bitte ich Sie, beide Vorstösse abzulehnen.