(Votum im Nationalrat vom 8.September 2015)

Noch in der vorletzten Session haben alle in diesem Saal das hohe Lied zum Service public angestimmt. Alle wollen auf die Randregionen Rücksicht nehmen. Alle wollen, dass unsere Grundversorgung auch in Zukunft sichergestellt ist. Alle bekräftigen die Vorteile einer funktionierenden Grundversorgung für die wirtschaftliche Prosperität. Alle beschwören auch die für die ganze Schweiz identitätsstiftende Wirkung einer qualitativ guten Grundversorgung. Und alle anerkennen, dass Marken wie etwa der SBB, von SRF oder der Post das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken.

 

Trotzdem findet die Aufnahme eines Artikels für die Grundversorgung in der Bundesverfassung offenbar keine Mehrheit mehr. Und in der Tat macht ein Verfassungsartikel keinen Sinn, wenn er sich auf einen allgemein gehaltenen Handlungsauftrag beschränkt.

 

Die SP verlangt darum auch, dass ein Verfassungsartikel die Bereiche der Grundversorgung namentlich auflistet und dazu gehört auch, dass die Leistungen dauerhaft verfügbar und für alle erschwingbar sein sollen. Über die Ausgestaltung eines Verfassungsartikels können wir aber nur diskutieren, wenn sie Eintreten beschliessen. Darum bitte ich Sie sich auf diese Auseinandersetzung einzulassen.

Ein aussagekräftiger Verfassungsartikel wäre ein Bekenntnis zur Grundversorgung, das über die vielen Lippenbekenntnisse hier im Rat hinausgeht. Gerade die Bevölkerung in den Randregionen oder Haushalte mit niedrigeren Einkommen sind als erste betroffen, wenn die Versorgungssicherheit beispielsweise beim öffentlichen Verkehr, im Gesundheitswesen oder bei der digitalen Erschliessung unter dem Deckmantel von Sparbemühungen gefährdet ist.

Mit dem wiederholten Nichteintreten erwecken Sie den Eindruck, Sie nähmen den Fortbestand bzw. die Weiterentwicklung der Grundversorgung, die in verschiedenen Bereichen in Gefahr ist, auf die leichte Schulter.

(Eintreten wurde mit 110 gegen 75 Stimmen abgelehnt.)