Das Komitee Zürcher Gemeinden setzt sich gegen zwei Gebühren-Initiativen ein, die am 14. Juni 2014 zur Abstimmung kommen. 81 Referendumsgemeinden sind überzeugt, dass die Initiativen statt der versprochenen Demokratisierung Rechtsunsicherheit schaffen und grossen Mehraufwand generieren. Es droht die Handlungsunfähigkeit der Gemeinden.

 

Am 14. Juni 2015 stimmt das Zürcher Stimmvolk über die Änderung des Gemeinde- und Kantonsgesetzes und ab, ausgelöst durch zwei Volksinitiativen, die verlangen, dass alle Gebühren in einem Gebührenkatalog – losgelöst von ihrer Rechtsgrundlage – jeweils zu Beginn einer Legislatur zur Genehmigung vorzulegen sind und dass nur genehmigte Gebühren erhoben werden dürfen. Es ist offensichtlich, dass in einem solchen Szenario Rechtsunsicherheiten und Kompetenzkonflikte vorprogrammiert sind. Bei Ablehnung des Gebührenkataloges kann einer Gemeindeverwaltung gar die Handlungsunfähigkeit in einzelnen Abteilungen drohen und die Gemeinde wird somit lahmgelegt.

Städte und Gemeinden decken ihren Finanzhaushalt aus den Steuern und den Gebühren. Während die Steuern aufgrund von bestimmten Einkommens- und Vermögensfaktoren erhoben werden, werden Gebühren nur erhoben, sofern jemand eine bestimmte Leistung in Anspruch nimmt. Jede dieser Gebühren basiert auf einer gesetzlichen Grundlage und verfügt daher über die notwendige demokratische Legitimation. Das geltende Recht schreibt zudem bereits heute das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip bei der Gebührenerhebung vor und gibt damit den Behörden einen klar begrenzten Handlungsrahmen.

Die GemeindevertreterInnen von allen Parteien sind sich einig: Die Initiative schafft einen nicht unbeachtlich grossen bürokratischen Mehraufwand, den letztlich die Steuerpflichtigen zu berappen haben. Die angestrebte Demokratisierung bei der Gebührenfestlegung findet nicht statt, im Gegenteil: Weil nur eine scheinbare Mitsprachemöglichkeit der Stimmberechtigten entsteht, wächst die Rechtsunsicherheit und die Staatsverdrossenheit. anstelle einer Demokratisierung der Gebührenfestlegung. Eine Gemeindeversammlung oder ein Gemeindeparlament kann nämlich keine Beschlüsse fassen, die übergeordnetem Recht widersprechen. Tatsächlich untersteht die Mehrzahl der Gebühren übergeordnetem Recht.

VertreterInnen der Gemeinden haben sich für Wahlkampf zum „Komitee Zürcher Gemeinden“ zusammengeschlossen. Bereits sind über 50 GemeindepolitikerInnen sämtlicher Parteien, darunter über 30 Stadt- oder GemeindepräsidentInnen, dem Komitee beigetreten. Die Komiteeliste ist auf www.gesundegemeindefinanzen.ch einsehbar.