In der Beantwortung der Motion 13.356 „Orts- und Quartierüblichkeit bei Mietzinsen praktikabel machen“, begründet der Bundesrat die Ablehnung u.a. damit, dass „im Mietrecht in erster Linie das Prinzip der Kostenmiete“ gilt, und dass Mietzinse missbräuchlich sind, „wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird“. Weiter befürchtet er negative Auswirkungen, „denn Mietzinserhöhungen wären leichter vorzunehmen“ und „dadurch würde das Gleichgewicht zwischen Mieter- und Vermieterinteressen gestört“. „Weiter wäre zu befürchten, dass der Anreiz für wertvermehrende Renovationen sinken könnte, da substanzielle Mietzinserhöhungen ohne Erneuerungsinvestitionen einfacher realisierbar wären.“

 

In der Studie „Preisgünstiger Wohnraum“ des Bundesamtes für Wohnungswesens BWO vom November 2013 wird bekräftigt, „dass ein funktionierendes Gemeindeleben nicht zuletzt von der Frage abhängt, ob auch Einwohnerinnen und Einwohnern mit mittleren und tiefen Einkommen ein angemessenes Wohnraumangebot zur Verfügung steht.“

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie definiert sich die Kostenmiete? Falls heute für den Bereich des OR keine rechtsverbindliche Definition besteht, ist der Bundesrat bereit, eine Rechtsgrundlage zu erstellen, auf die sich insbesondere Vermietende, die bei der Mietzinsgestaltung korrekt vorgehen möchten, abstützen können?

2. Was ist eine angemessene Rendite, was eine überrissene Rendite (übersetzter Ertrag)?

3. Welche Änderungen im Mietrecht sind angedacht, die die Anwendung eines „fairen Mietpreises“ begünstigen?

4. Die Gemeinden werden vom Bund ermuntert, mit geeigneten Massnahmen den preisgünstigen Wohnraum zu ermöglichen. Mit welchen Mitteln können überrissene Renditen und spekulative Immobiliengeschäfte verhindert werden?

5. Mieterwechsel werden oft dazu genutzt, die Mieten anzuheben, u.a. mit der Begründung, die Miete werde den quartierüblichen Verhältnissen angepasst. Damit wird eine Preisspirale in Gang gesetzt, da damit das Mietniveau im Quartier steigt. Mit welchen Mitteln kann verhindert werden, dass dies zu steigenden Mieten führt?

6. Wie werden die Ziele der Energiewende im Bereiche der Energieeffizienz bei Gebäuden mit den Zielen des preisgünstigen Wohnraums erreicht, insbesondere wie wird verhindert, dass Gebäude-, Areal- und Quartiersanierungen zu unverhältnismässigen Mietzinshöhungen führen?