Unethische Methoden bei der Überweisung von Patientinnen und Patienten

Postulat - Thomas Hardegger - 5.März 2015

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, in welcher Art, in welcher Systematik und in welchem Umfang Spitäler, Kliniken, Ambulatorien u.a. für die Überweisung von Patientinnen und Patienten Zahlungen leisten u/o Ärzte und Ärztenetzwerke für die Überweisung von Patientinnen und Patienten Zahlungen einfordern sowie mit welchen Massnahmen verhindert werden kann, dass unethische Methoden mit Geldfluss bei der Überweisung angewendet werden und dass aktive bzw. passive Bestechung erfolgt.

Begründung

Offensichtlich sind Zahlungen zwischen Medizinern und Fachärzten, Spitälern, Kliniken und Ambulatorien keine Ausnahmen, wenn Patientinnen und Patienten überwiesen werden. Spitäler zahlen für die Überweisung von Patientinnen mit privater oder halbprivater Zusatzversicherung, für die Nutzung ihrer Computer- und Magnetresonanz-Tomographien oder für Eingriffe, für die die Klinik einen Leistungsauftrag besitzt und anderes mehr.

 

Die Zahlung von Kick-Backs - oder Schmiergeldern? - führen dazu, dass die Patientinnen und Patienten nicht mehr wissen, ob die Überweisungsempfehlung aus fachlicher Sicht angezeigt ist oder ob sie aus wirtschaftlichem Interesse erfolgt und ob die CT- oder MRI Untersuchung aus medizinischer Sicht notwendig ist.

In Deutschland wird gegenwärtig untersucht, wo die Straftatbestände der Bestechung auch für die Ärzte anwendbar wären. So stellt sich auch im schweizerischen Gesundheitswesen die Frage, ab wann  eine Zahlung unter Medizinern und Spitälern eine "Aufwandentschädigung" ist und ab wann es  sich um aktive bzw. passive Bestechung handelt. Ebenso stellt sich die Frage, ob die nachgewiesene Bestechung in der Medizin strafrechtlich zu verfolgen und zu ahnden ist oder ob  allenfalls eine Anpassung im Strafrecht notwendig ist.