Fussgängerstreifen beim Bachthalen-Kreisel bleibt

  • 11.07.2019
  • Aargauer Zeitung / Gesamt Regio

Der Fussgängerstreifen beim Bachthalen-Kreisel in Windisch kommt nun doch nicht weg. Fussverkehr Schweiz hat sich erfolgreich beim Verwaltungsgericht gewehrt. Das Urteil liegt der Aargauer Zeitung exklusiv vor. Rückblick: Der Kanton wollte den Fussgängerstreifen entfernen und das Tor zum Areal Königsfelden schliessen. Dagegen regte sich Widerstand.

Eine Beschwerde von Fussverkehr Schweiz, dem Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger sowie von Windischer Institutionen und Einwohnern wurde vom Aargauer Regierungsrat im letzten Winter abgewehrt. Das kantonale Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) kündigte daraufhin an, den umstrittenen Fussgängerstreifen noch vor Weihnachten 2018 entfernen zu lassen. Der Kanton argumentierte mit der Stausituation am Bachthalen-Kreisel, für die er die dort querenden Fussgänger verantwortlich macht. Fussverkehr Schweiz und Heini Glauser aus Windisch haben daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons eingereicht. Fussgängerstreifen ist eine direkte Verbindung Nun also hat Fussverkehr Schweiz vom Verwaltungsgericht vollumfänglich Recht erhalten.

«Damit wird gerichtlich bestätigt, dass Fussgängerstreifen, welche Teil eines Fusswegnetzes gemäss dem Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege sind, nicht ersatzlos aufgehoben werden dürfen», heisst es in der Mitteilung von Fussverkehr Schweiz. Der Fussgängerstreifen sei eine direkte Verbindung zwischen dem Bahnhof Brugg und der psychiatrischen Klinik Königsfelden sowie zwischen dem Campus und der Sportanlage Mülimatt, die von Studierenden genutzt wird. Zudem verbinde der Fussgängerstreifen die Siedlungsgebiete von Windisch mit dem Erholungsraum endang der Aare. «Der Fussgängerstreifen hat daher eine hohe Bedeutung und wird stündlich von mehreren 100 Fussgängerinnen und Fussgängem benutzt», heisst es. Das Verwaltungsgericht habe die Argumentation des Regierungsrats zerpflückt.

«In den Zielsetzungen des kommunalen Gesamtplans Verkehr KGV von Brugg und Windisch ist die Förderung des Fussverkehrs und die Verdichtung des Fusswegnetzes explizit als Zielsetzung enthalten», heisst es. Der Kanton habe diese genehmigt. Kein Beweis, dass Fussgänger schuld sind Die Schaffung von Netzlücken durch Entfernung von Fussgängerstreifen und der Schliessung des Gartentors zum Areal Königsfelden widerspreche diesen Zielsetzungen. Zudem sei nicht nachgewiesen, dass die Stausituation in einem Zusammenhang stehe mit dem Fussgängerstreifen, argumentiert das Verwaltungsgericht. Die Freude über den Entscheid des Verwaltungsgerichts ist bei Fussverkehr Schweiz gross: «Der Kanton kann nicht etwas genehmigen und einige Monate später das Gegenteil umsetzen», lässt sich Thomas Hardegger, Präsident von Fussverkehr Schweiz, zitieren.

«Das Verwaltungsgericht hat den Behörden klargemacht, dass in einem Fusswegnetzplan festgelegte Fusswege und Fussgängerstreifen nicht ersatzlos aufgehoben werden können.» (jam).

 

https://www.tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung/fakten-gegen-5gpanik/story/28514046?gclid=Cj0KCQjwxMjnBRCtARIsAGwWnBPmDBqHBmVGlPd16JheUHnbgPL-gqZ3illAAjpjMbP9NCwkX6bu4KQaAqDYEALw_wcB

 

Fakten gegen die 5G-Panik

Der Widerstand gegen den neuen Mobilfunkstandard wächst. Die Angst davor ist aber unbegründet, wie zahlreiche Studien belegen.

Aktivistinnen und Aktivisten warnen mit Masken gegen den Ausbau des Mobilfunknetzes auf den 5G-Standard. Foto: Keystone/Alessandro della Valle

Aktivistinnen und Aktivisten warnen mit Masken gegen den Ausbau des Mobilfunknetzes auf den 5G-Standard. Foto: Keystone/Alessandro della Valle

Der neue Mobilfunkstandard 5G entwickelt sich zunehmend zum Schreckgespenst. Nach den Diskussionen um die Datensicherheit und eine mögliche Spionagegefahr durch den chinesischen 5G-Anbieter Huawei rückt nun die Sorge um gesundheitliche Auswirkungen in den Fokus.

Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (Aefu) bekräftigten am Donnerstag ihre ­Forderung nach einem 5G-Moratorium. Davor hatten das Genfer und das Waadtländer Kantonsparlament Vorstösse an ihre Staatsräte überwiesen, die ein Innehalten beim Ausbau der neuen Technologie forderten.

Argumentiert wird mit dem Fehlen von unabhängigen wissenschaftlichen Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen und den Vorbehalten der Menschen. Doch ist die Bevölkerung tatsächlich besorgt? 2015 empfanden jedenfalls laut einer Befragung des Bundes gerade mal zehn Prozent die Strahlung von Mobilfunkantennen als sehr oder eher störend.

Nicht zutreffend ist, dass es an Studien fehlt. Bei früheren Moratoriumsforderungen der Aefu vor 15 Jahren, als 3G (UMTS) eingeführt wurde, war die Kritik berechtigt. Inzwischen legen zahlreiche wissenschaftliche Studien nahe, dass die gesundheitlichen Risiken wegen des Mobilfunks und des neuen Standards 5G überschaubar sind.

 

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Das bestätigt einer der wichtigsten unabhängigen Experten in der Schweiz auf dem Gebiet Mobilfunk: «Es gibt keine Indizien dafür, dass 5G stärkere oder andere Auswirkungen hat als bisherige Netze», sagt Martin Röösli vom Schweizerischen Tropen- und Pub­lic-Health-Institut in Basel, der die beratende Expertengruppe «Nicht ionisierende Strahlung» des Bundes leitet.

Derzeit wird in der Schweiz der 5G-Ausbau mit 3,5 Gigahertz bei ähnlichen Wellenlängen vorangetrieben, die das bisherige 4G-Netz (LTE) verwendet. Die Daten werden im Wesentlichen einfach anders verpackt und fokussierter übertragen. Neue Gesundheits­gefahren entstehen dadurch nicht. Später sollen höhere Frequenzen hinzukommen, zuerst bei 25 Gigahertz, später bis 40 Gigahertz.

Weil in diesem Bereich die Wellenlängen kürzer sind, dringen sie weniger tief in den Körper ein und wirken nur noch auf der Haut. Auch Gebäude und selbst Luftfeuchtigkeit können die Wellen ausbremsen. Dadurch werden zwar mehr Antennen nötig. Gesundheitlich sind laut Röösli aber keine neuen Risiken zu erwarten.

Video: Chancen und Risiken von 5G

 

In Genf wurden erste Antennen gebaut. Es handelt sich aber erst um Testmodule. Video: SDA

 

Eine von 5G-Kritikern oft zitierte israelische Studie hat gezeigt, dass bei höheren Frequenzen Schweissdrüsen in der Haut die Wellen absorbieren – «wie Antennen». Das klingt dramatischer, als es ist. «Auf der Haut führt dies zu einer geringfügigen Erwärmung, was wir nicht wahrnehmen», so Röösli. Ähnliche Wärmestrahlung bei noch höheren Frequenzen (Infrarot), etwa der Sonne, von Feuer oder Heizungen, sind für den Menschen nichts Neues.

Es ist eine gute Nachricht, dass mit 5G keine neuen Gesundheitsrisiken zu erwarten sind. Denn auch für die bisherige Mobilfunknutzung finden sich nur wenig Hinweise auf mögliche Risiken. Röösli hat in der Zeitschrift «Hausarzt Praxis» unlängst den Stand der Forschung zusammengefasst:

 

    • Der Grossteil der Strahlungs­dosis stammt vom eigenen Mobiltelefon. Antennen spielen im Durchschnitt eine untergeordnete Rolle, weshalb sich eine Senkung der Grenzwerte kaum auf die Strahlenbelastung der Bevölkerung auswirken würde.

 

 

    • Bei einer intensiven Nutzung können biologische Effekte gemessen werden (zum Beispiel mehr Sauerstoffradikale, Veränderungen der Hirnströme). Ob diese zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, ist sehr fraglich.

 

 

    • Hinweise auf eine mögliche Krebswirkung konnten nie zweifelsfrei bestätigt werden. Auch wurde weltweit keine Zunahme von Hirntumoren festgestellt. Wenn überhaupt eine Krebsgefahr bestehen sollte, ist die Erkrankungswahrscheinlichkeit gering.

 

 

  • In Doppelblindstudien konnte eine sogenannte Elektrosensibi­lität nicht nachgewiesen werden. Auch Langzeiteffekte wurden keine gefunden.

 

«Der Nachweis, dass etwas nicht vorhanden ist, ist in der Wissenschaft praktisch unmöglich», sagt Röösli. Es könne immer sein, dass man eine negative Wirkung verpasse. Doch die Zahl an Studien zu den Mobilfunkgefahren sei ­beträchtlich. «Grosse gesundheit­liche Risiken hätte man längst ­gefunden.»

(SonntagsZeitung)

Erstellt: 13.04.2019, 19:02 Uhr

Nach zwölf Jahren als Gemeindepräsident wird Thomas Hardegger am 30.Juni 2018 den Stab an seinen Nachfolger übergeben. Er blickt zurück auf das Erreichte, analysiert die Eigenheiten der Dorfpolitik und verrät, wofür er sich als Nationalrat in Bern vorrangig engagieren will.
INTERVIEW: SABINE SCHNEITER

Arbeitsbesuch der Delegation für die Beziehungen zum Deutschen Bundestag in Stuttgart, 4.-5. April 2017

Am 4. April reiste die Delegation für die Beziehungen zum Deutschen Bundestag (Del-D) für einen Arbeitsbesuch nach Baden-Württemberg. Auf dem Programm standen ein Treffen mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Verkehrsminister Winfried Hermann. Weiter fand ein Austausch mit der Präsidentin des Landtags Baden-Württemberg, Muhterem Aras, sowie Mitgliedern des Ausschusses für Europa und Internationales des Landtags statt.

Die Mitglieder der Delegation für die Beziehungen zum Deutschen Bundestag hatten zu Beginn des Aufenthalts die Möglichkeit, sich mit dem Ausschuss für Europa und Internationales des Landtags Baden-Württemberg über Migrationsthemen, das Verhältnis der Schweiz zur EU und verschiedene grenznachbarschaftliche Themen auszutauschen.

Beim Gespräch mit dem Minister für Verkehr des Landes Baden-Württemberg, Winfried Hermann, stand die verkehrspolitische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland im Vordergrund. Minister Hermann versicherte den Schweizer Gesprächspartnern, dass in Baden-Württemberg fraktionsübergreifend Einigkeit herrsche, dass der zeitnahe Ausbau der Strecke Zürich-Singen-Stuttgart vordringliche Priorität habe. Dabei werde eine Reisezeitreduktion mit idealen Anschlussverbindungen im Gesamtnetz angestrebt. Für den Ausbau der NEAT-Hauptzulaufstrecke Karlsruhe-Basel, der aufgrund zahlreicher Einsprachen verzögert wurde, habe der Deutsche Bundestag Ende Januar 2016 zusätzliche Gelder für den Lärmschutz und die Umfahrungsstrecken der Rheintalbahn (Karlsruhe–Basel) gesprochen. So sei man dem verkehrspolitischen Ziel der Verlagerung des Güterverkehrs einen Schritt näher gekommen. Zum Thema An- und Abflüge des Flughafens Zürich durch deutschen Luftraum betonte die Schweizer Delegation die Bedeutung des Flughafens Zürich für deutsche Fluggesellschaften, als Arbeitgeber für zahlreiche deutsche Grenzgänger und als wichtigste Luftfahrt-Infrastruktur in der Region. Es sei daher nicht nur für die Schweiz, sondern auch für Deutschland von grossem Interesse, für verlässliche Rahmenbedingungen und für einen sicheren Betrieb dieser Anlage zu sorgen.

Auch beim Arbeitsessen mit dem Ministerpräsidenten, der Landtagspräsidentin und dem Staatsminister des Landes Baden-Württemberg kam das Thema Flugverkehrsbelastung zur Sprache. Die baden-württembergischen Gesprächspartner informierten über die soeben im Landtag stattgefundene Debatte zur Fluglärmbelastung in Südbaden. Die Landesregierung habe dabei betont, dass sie gemeinsam mit dem Bund und der Region eine einvernehmliche Lösung mit der Schweiz anstrebe. Die Schweizer Seite unterstrich ihrerseits erneut die Forderung nach Rechtssicherheit und appellierte an die Dialogbereitschaft der baden-württembergischen sowie der deutschen Bundesregierung.

Ein Rundgang durch den Landtag Baden-Württemberg und der Besuch der Landtagsdebatte rundeten den Aufenthalt der Del-D in Stuttgart ab.

Die Schweizer Delegation wurde angeführt durch den Präsidenten der Del-D, Ständerat Joachim Eder (FDP, ZG). Ferner nahmen am Treffen der Vizepräsident der Del-D Nationalrat Thomas Hardegger (SP, ZH), Ständerätin Anita Fetz (SP, BS), Nationalrätin Kathy Riklin (CVP, ZH) Nationalrat Hansjörg Walter (SVP, TG) sowie die Schweizer Botschafterin in der Bundesrepublik Deutschland, Christine Schraner Burgener, die Schweizer Generalkonsulin in Stuttgart, Irene Flückiger Sutter, und die Delegationssekretärin der Del-D, Nina Wirth, teil.