Votum im Nationalrat vom 13. Juni 2019

Die Unterstützung der Konzernverantwortungsinitiative eröffnet uns heute die Möglichkeit, zu zeigen, dass «Verantwortung tragen» und «für Gerechtigkeit sorgen» für uns keine leeren Worthülsen sind. Mit der Konzernverantwortungsinitiative und dem beantragten Gegenvorschlag belegen wir dies gleich mehrfach:

  • Wir wollen, dass das, was uns an Rechten wichtig ist, auch die Menschen beanspruchen können müssen, die in Ländern mit weniger Rechtsdurchsetzungskraft leben.
  • Wir wollen die internationale Zusammenarbeit so verstehen, dass menschenwürdige Arbeit und ein Leben in Würde Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Handeln ist.
  • Wir wollen proaktiv Haftungsstandards für Multis verankern, damit sie sanktioniert werden können, wenn sie die Menschenrechte und Umweltstandards missachten.
  • Wir wollen verhindern, dass die Schweiz ein Hort von Konzernen mit dubiosen Geschäftspraktiken wird.
  • Wir wollen Verantwortung übernehmen für die Art und Weise, wie internationale Konzernen handeln, die sich als Schweizer Unternehmen präsentieren.
  • Wir wollen Standortförderung im positiven Sinne betreiben, indem für Firmen, die verantwortungsvoll handeln, kein Konkurrenznachteil mehr besteht.
  • Wir wollen den guten Ruf der Schweiz und vieler ihrer Unternehmen zu schützen.
  • Wir wollen uns Einwohnerinnen und Einwohnern in der Schweiz das Gefühl vermitteln können, dass wir alles tun, damit wir uns nicht am Elend der andern bereichern.
  • Wir wollen uns solidarisch mit den schwächsten Menschen der Erde zu zeigen.

Die Liste der Medienberichte über Verletzungen der Menschenrechte und Umweltstandards ist unendlich lang: Bäuerinnen und Bauern, die von ihrem Land vertrieben werden; durch Industrieabwasser vergiftetes Trinkwasser; durch Pestizide tödlich vergiftete Landarbeiterinnen und -arbeiter; Terrorfinanzierung in Kriegsgebieten; Abholzung von Regenwäldern; Kinderarbeit auf Kakao-Plantagen; die Liste könnte ganze Seiten füllen.

Dass internationale Konzerne weiterhin regelmässig das Bild der Schweiz und der Schweizer Wirtschaft beschädigen, zeigt, dass Freiwilligkeit nicht genügt, wenn es darum geht, die Respektierung der Umweltstandards und die Einhaltung der Menschenrechte einzufordern. Die Konzernverantwortungsinitiative und der Gegenvorschlag setzen klare Regeln, bestimmen aber auch, wann kleine Unternehmen von Haftung befreit sind. Die Schweiz wird damit nicht mehr hinter vielen europäischen Länder zurückstehen. Wenn die Schweiz Gefahr läuft, hinter die Standards anderer Industrieländer zurück zu fallen, schadet dies der Reputation der Schweizer Wirtschaft und kann bald auch zu einem Wettbewerbsnachteil für Schweizer Firmen werden. Und dies auch für Unternehmen, die verantwortungsvoll handeln.

Konzerne, die die Augen vor Menschenrechtsverletzungen in ihren Geschäften verschliessen, sollen für die angerichteten Schäden geradestehen müssen, indem gegen sie gerichtlich vorgegangen werden kann – und zwar in der Schweiz, an ihrem Hauptsitz. Noch ist es so – vielleicht nicht zufällig – dass die verantwortungslosen Unternehmen besonders oft in den Ländern investieren, in denen die lokalen Gerichte schwach sind und in denen ihre Verbrechen ohne jegliche Sanktionen bleiben.

Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer will dies gemäss einer Umfrage ändern. Folgen Sie Ihr, indem Sie den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative unterstützen, sonst wird die Bevölkerung dies bei der Volksabstimmung nachholen müssen.

Hardegger Thomas (SP, ZH): NR 8. Mai 2019

Mit meinem Vorstoss möchte ich erreichen, dass möglichst viele Kurzstreckenflüge durch Zugreisen ersetzt werden können. Dazu braucht es aber eine Verlagerungsstrategie mit einer Zielvorgabe, ganz nach unseren Grundsätzen der Verkehrspolitik: Verkehr vermeiden, Verkehr verlagern, Verkehr verbessern.
Ich habe diesen Vorstoss bereits 2017 eingereicht, weil es um die Grundsatzfrage der Wirkung des Verkehrs auf die Umwelt geht. Die Klimadiskussion hilft jetzt sicher, die Sensibilität zu fördern, diese Diskussion ist aktueller denn je. Sie wissen, der Beitrag der Fliegerei an den CO2-Ausstoss ist gross und wächst permanent. Ein Kurzstreckenflug stösst 15-mal mehr CO2 aus als eine Reise auf der Schiene. Die Hälfte aller Flüge aus der Schweiz hat ihr Ziel im nahen Ausland; fast 80 Prozent der Reisen mit dem Flugzeug in Europa könnten mehr oder weniger ohne Umweg mit dem Zug erreicht werden. Oft ist es nicht die beanspruchte Zeit, die die Wahl des Verkehrsmittels bestimmt, sondern der Preis. Der Preis für Flugreisen ist dermassen tief, die Luftfahrt deckt die selbstverursachten Kosten in Milliardenhöhe bei Weitem nicht. Es geht also darum, den Wert der Zeit, die man allenfalls gewinnt, gegen die Kosten der Umweltbelastung aufzuwiegen. Manchmal nimmt man sogar mehr Zeit in Kauf, weil der Preis so tief ist: Die Zeit für die Kontrollen am Flughafen, der Weg vom Zentrum zum Flughafen wird oft in Kauf genommen.
Die Schweiz hat hier einen Beitrag zu leisten, eine grosse Verantwortung mit ihrer hohen Kaufkraft. Wir sind ein Land der Vielflieger im Zentrum Europas, wir wären prädestiniert, Alternativen zu Kurzstreckenflügen anzubieten.
Ich verweise auf den Erfolg der Güterverlagerung auf die Schiene. Dort haben wir es mit der LSVA geschafft, die Schiene zu unterstützen. Die geniesst auch in der Bevölkerung eine ganz grosse Akzeptanz.
Wir können mit kleinen Massnahmen anfangen oder auch mit grossen. Es beginnt beim Reservierungssystem im grenzüberschreitenden Reisen, das überhaupt nicht klappt. Es kann aber auch wieder das Nachtzugsystem gefördert werden, damit Flugreisen ersetzt werden können.
Ich bin sehr enttäuscht über die Antwort des Bundesrates. Er wendet sich zwar nicht gegen die Verlagerung auf die Schiene. Aber er gibt schon auf, bevor das Rennen gestartet ist. Er fühlt sich dem Wachstum des Luftverkehrs ausgeliefert. Er schreibt, eine gezielte Einschränkung von Kurzstreckenflugreisen sehe er als nicht umsetzbar. Aber das habe ich mit der Motion gar nicht gefordert. Eine Verlagerung kann auch durch ein Anreizsystem unterstützt werden. Hier wäre auch in der Verwaltung etwas Fantasie gefragt in Richtung Nachhaltigkeit, nicht einzig auf das Wachstum ausgerichtet.
Es fragt sich, wo denn der Wille beginnt, das Klimaabkommen von Paris umzusetzen und auch die Luftfahrt in die Verantwortung zu nehmen. Mit ambitionierten Zielen sollte man beginnen, und die Massnahmen mit möglichst grossem Effekt müssen politisch durchgebracht werden.
Wichtig ist, dass wir Anreize schaffen. Wenn ich noch einmal den Vergleich mit der Schiene anführe: Der Strassengüterverkehr ist ja auch nicht verboten. Aber wir haben es geschafft, dass es für die Transportunternehmer interessant ist, ihre Güter auf der Schiene zu transportieren. Wir haben im Auftrag der Bevölkerung die Neat gebaut, und wir haben einen Vier-Meter-Korridor bewilligt, der jetzt auch umgesetzt wird. Gleiches sollte auch für die Luftfahrt gelten.
Ich schaue in die Runde. Wir haben in der Klimadiskussion viele Lippenbekenntnisse bekommen. Jetzt gilt es, den Tatbeweis zu erbringen. Wir müssen Verantwortung für die Erde unserer Kinder und Enkel übernehmen.
Ich bitte Sie, diese Motion zu unterstützen und damit einen Anfang zu machen.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 17.3414/18710pdf
Für Annahme der Motion ... 66 Stimmen
Dagegen ... 110 Stimmen
(3 Enthaltungen)

Regeln sind einzuhalten, sondern braucht es sie ja gar nicht. Die siebenstündige Nachtruhe hat die Bevölkerung in einer Volksabstimmung 2007 mit 63,2 % Ja-Stimmenanteil beschlossen. Einzig für nicht planbare Verspätungen darf die halbe Stunde von 23:00 – 23:30 Uhr genutzt werden. 2017 war einzig an zwei Tagen um 23:00 tatsächlich Betriebsschluss; offensichtlich wird die halbe Stunde praktisch wie «normale» Betriebszeit genutzt.

Das BAZL als Aufsichtsbehörde musste handeln und hat eine erste Massnahme verfügt. Auch dank jahrelangem Engagement des Schutzverbandes wird der Missstand in Bern endlich wahrgenommen. Ein Anfang also. Die Anzahl Slots abendlicher Starts und Landungen wird auf dem heutigen Stand eingefroren. Verspätungen ab 23:00 Uhr würden reduziert, nicht aber eliminiert.