Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV ist gerecht und sie ist ja ausgesprochen massvoll ausgestaltet. Die Einnahmen gehen zu zwei Dritteln in die AHV, und ein Drittel bleibt bei den Kantonen.

Die AHV ist damit für die nächste Generation noch nicht gesichert, aber es vereinfacht die Diskussion um die Altersvorsorge 2020. Es wird immer noch so bleiben, dass die AHV in erster Linie über Beiträge auf den Erwerbseinkommen - über Lohnbeiträge - finanziert wird. Das ist die Basis der Finanzierung, dazu braucht es zusätzlich den Bundesbeitrag.

 

Geschätzte 2 Milliarden zusätzlich für die AHV kann die Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge abfedern, das hat eine positive Wirkung auf die Arbeitskosten. Das ist gut für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Oder in der Diskussion um die Mehrwertsteuerprozente kann mit einer geringeren Erhöhung die Finanzierung der AHV sichergestellt werden. Zusätzlich wird der Binnenkonsum gestärkt, was wiederum der Wirtschaft zu Gute kommt.

Heute wird der grösste Anteil der Vermögen an Personen vererbt, die selber im AHV-Alter - oder kurz davor - sind. Und die demographische Schere öffnet sich weiter. Mit der Erbschaftssteuerreform kommt der versteuerte Teil ebenfalls der älteren Generation zu Gute. Damit wird die Erbschaftssteuerreform zu einem Solidaritätsbeitrag innerhalb der Generation. Dazu kommt, dass die sozialen Gegensätze gegenüber den aktiven Generationen im Alter noch einmal verschärft werden. Und damit ist es auch eine Massnahme, die das Verhältnis zwischen den Generationen stärkt, indem die Prämien zahlende Generation entlastet wird.

Die Reform des Bundesrates, die Altersvorsorge 2020, ist weiterhin aktuell, weiterhin wichtig und unersetzbar. Die sozio-demographische Entwicklung wird den Mittelbedarf weiter erhöhen, denn die geburtenstarken Jahrgänge nähern sich unaufhaltsam dem AHV-Alter. Wer die Erbschaftssteuerreform ablehnt und uns eine Neiddebatte vorwirft, neidet den weniger vermögenden Betagten einen Ruhestand in sozialer Sicherheit.

Kommt dazu, dass die AHV-Leistungen heute schon lange nicht mehr den Auftrag der Bundesverfassung erfüllt. Sie verlangt in Art. 112, dass die AHV den Existenzbedarf angemessen decken muss. Und in Art. 111, dass sie ihren Zweck dauernd erfüllen muss. Über 300‘000 Personen sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen, fast 200‘000 davon als Ergänzung zur AHV. Und die prozentualen Ausgaben der EL in Bezug auf die AHV- Summe nimmt trotz 2.Säule nach wie vor zu. Waren es 2009 7.2% der AHV-Rentensumme, so sind es 2013 bereits 7.7%. Da wird die AHV+-Initiative mithelfen, den Existenzbedarf eher zu decken. Und die Finanzierung von AHV+ wird mit der Erbschaftssteuerreform erleichtert. Und ein rechter Teil des Aufwandes mit den Ergänzungsleistungen wird eingespart.

Mit der Zustimmung zur Erbschaftssteuerreform vereinfachen Sie das Seilziehen innerhalb der Altersreform 2020 und unterstützen dabei die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.