Heute reden alle dem guten service Public das Wort. Gerade deswegen ist die „Pro Service public – Initiative“ entschieden abzulehnen. Statt den service public nachhaltig zu sichern, gefährdet sie eine gute und sichere Grundversorgung:

Ein Gewinnverbot und das Verbot der Quersubventionierungen anderer Verwaltungsbereiche würden die flächendeckende Versorgung verunmöglichen. Ich vermute sehr, dass die Initianten nie verlangen würden, die Versorgung in den Randgebieten einzustellen. Gerade dies droht aber, wenn nur noch angeboten werden darf, was sich selber finanziert, weil Quersubventionen verboten sind.

 

Es ist der Wille des Schweizer Volkes gewesen, die bundesnahen Betriebe Post, SBB und swisscom in die bedingte Selbstständigkeit zu entlassen. Damit diese sich jedoch im Wettbewerb behaupten können, brauchen sie ausreichenden Handlungsspielraum. Einer der Gründe für die Attraktivität des Standortes Schweiz ist der funktionierende Service public: So für den Investitionswillen der Wirtschaft, der Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Umfeld und des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolges.

Doch nur wenn die für die Grundversorgung verantwortlichen Unternehmen auch in Zukunft im Wettbewerb erfolgreich sind und sich weiterentwickeln können, kann die Öffentlichkeit Erwartungen an die Versorgungssicherheit formulieren und faire Arbeitsbedingungen, einfordern. Dafür sind Kostenstrukturen notwendig, die nachhaltig Gewinne zum Nutzen der Allgemeinheit und der Versorgungssicherheit – auch in den Randregionen - ermöglichen.

Die Initianten haben es wohl gut gemeint mit der Initiative und sie haben ihrer Unzufriedenheit über den Abbau bei den Dienstleistungen mit 104‘000 gültigen Unterschriften Ausdruck verliehen. Die Initianten ärgern sich über Poststellenschliessungen, über zu wenige Sitzplätze in der S-Bahn, über eine unverständliche Tarifpolitik oder über Pannen bei der Post, der SBB oder der swisscom. Der Ärger ist nachvollziehbar, aber die Initiative hilft da herzlich wenig. Wenn schon, müsste das Gesetz entsprechend angepasst werden und im Rahmen der Konzession wären die Erwartungen in den Leistungsaufträgen zu regeln. Aber auch die Unternehmen stehen in der Verantwortung, sie müssen sich bewusst sein, dass Mängel bei den Dienstleistungen oder intransparente Nebengeschäft wenig helfen, zu belegen, dass solch hohe Gewinne notwendig sind, wie sie in den letzten Jahren erreicht wurden, und für welche Investitionen welcher Finanzbedarf erwirtschaftet werden muss, um im technologischen und wirtschaftlichen Wettbewerb bestehen zu können. Hilfreich wäre es zudem, wenn sie nicht den Eindruck entstehen lassen, dass der Gewinn vor allem dazu dient, die Gehälter der Kader hochzuhalten. Wir brauchen schliesslich die fähigen Köpfe – nicht die teuersten.

Wir müssen uns bewusst sein, die Initiative mit dem attraktiven Titel hat durchaus Chancen in der Volksabstimmung. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sie haben verhindert, dass das Parlament mit einem indirekten Gegenvorschlag darlegt, dass es die Anliegen der Initianten ernst nimmt und ihm eine gute Grundversorgung wichtig ist. Sie haben auch verhindert, dass das Initiativkomitee unter Wahrung ihres Gesichtes die Initiative zurückziehen könnte. So werden sie umso geforderter sein, sich im Abstimmungskampf gegen die Annahme der Initiative zu engagieren. Der erste Schritt ist heute die Ablehnung der Initiative mit grosser Mehrheit.

Votum im Nationalrat (14.9.2015)