Plus-Energie-Bauten, also Bauten, die mehr Energie produzieren, als die Nutzerinnen und Nutzer selber verbrauchen, können bei der Umsetzung der Energiewende einen grossen Beitrag leisten. Das Potenzial der Plus-Energie-Bauten wird zwar anerkannt und wurde auch von Bundesrätin Leuthard, zum Beispiel letzte Woche anlässlich der Veranstaltung zum Kyoto-Protokoll, erwähnt. Es wird aber wenig dafür getan, dass das Potenzial auch genutzt wird.

Die Kombination von Energieeffizienz am Gebäude und der Produktion von Elektrizität ist unbestritten zukunftsweisend, indem die Energieeffizienz der Gebäude zu einem geringeren Energiebedarf führt und gleichzeitig mit der Produktion von elektrischer Energie Dreckstrom ersetzt werden kann. Darum sollten zu Plus-Energie-Bauten um- und ausgebaute Gebäude besonders gefördert werden.
Die Antwort des Bundesrates ist enttäuschend. Er lobt zwar die Plus-Energie-Bauten, versteckt sich dann aber hinter einer Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen, die man in guten Treuen unterschiedlich beurteilen kann. In Artikel 89 Absatz 3 der Bundesverfassung heisst es ausdrücklich: "Der Bund ... fördert die Entwicklung von Energietechniken, insbesondere in den Bereichen des Energiesparens und der erneuerbaren Energien." Der Bund könnte sehr wohl unter diesem Titel die Anreize verstärken, damit die unzähligen geeigneten Dachflächen und Fassaden für die Produktion von elektrischer Energie genutzt werden.
Noch sind es oft Idealisten, die die Sanierung eines Gebäudes mit der Erstellung eines Plus-Energie-Baus verbinden. Eine Unterstützung könnte z. B. mittels Vorgaben an die Kantone erfolgen, indem bei den Globalbeiträgen eine gewisse Quote an Plus-Energie-Bauten gefordert wird. Oder der Bund könnte dafür sorgen, dass die CO2-Reduktionsbescheinigungen einfacher zu erhalten wären, damit sie als inländische CO2-Zertifikate genutzt werden könnten.
Zur Negierung der Kompetenz: Es mag ja sein, dass es für den Bund einfacher ist, wenn er die Stromproduktion von Plus-Energie-Bauten einfach dem Energieverbrauch der Gebäude zuordnet. Aber für den Stromüberschuss, die Produktion also, die ins Netz eingespiesen wird, kann er die Kompetenz nicht negieren. Eine Konsequenz daraus ist, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer gegenüber den Elektrizitätswerken von der Produktion nur über den Eigenverbrauch direkt profitieren, sie aber nicht selber vermarkten können. Die Eigenverbrauchsregelung führt dazu, dass Plus-Energie-Bauten vor allem durch Einfamilienhausbesitzer und Unternehmen erstellt werden. Das Potenzial der sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhäuser wird aber kaum genutzt.
Mit der intensiven Förderung von Plus-Energie-Bauten könnte auch erreicht werden, dass die sehr tiefe Sanierungsquote von Gebäuden erhöht werden könnte. Der Bund beschäftigt sich ja gleichzeitig mit der Knappheit des zahlbaren Wohnraums. Meist wird bei Sanierungen zusätzlicher Wohnraum geschaffen, mittels Aufstockung oder mittels Ausbau der Dachstöcke. Eine höhere Sanierungsquote könnte auch als konjunkturelles Impulsprogramm wirken; immerhin würden das Bau- und Installationsgewerbe stark davon profitieren.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen.